Besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS)
Der Stall muss die natürlichen Ansprüche der gehaltenen Nutztiere erfüllen. Jedes Tier hat permanenten Zugang zu zwei räumlich getrennten Bereichen, z.B. einem Fress- und einem Liegebereich. Der Liegebereich muss über geeignetes Einstreumaterial verfügen.
Besonders tierfreundliche Stallhaltung wird vom Bund mit Direktzahlungen unterstützt.
Wir überprüfen BTS anlässlich der jährlichen Betriebskontrolle.
Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) über besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Verordnung).
Ansprechperson
Nina Marolf
Landwirtschaft
+41 (0) 62 552 10 41>
nina.marolf@bio-inspecta.ch