Bio-Verordnung Schweiz
Die Bio-Verordnung des Bundes umfasst die staatlichen Regelungen zur Produktion und Verarbeitung von Bioprodukten in der Schweiz. Sie definiert den Mindeststandard im Biolandbau und in der Aufbereitung, Lagerung, Ein- und Ausfuhr von Bioprodukten.
Voraussetzung für die Aufbereitung, Vermarktung, Ein- und Ausfuhr sowie Lagerung von Bioprodukten ist eine entsprechende Zertifizierung. Biologisch produzierende Landwirtschaftsbetriebe berücksichtigen die natürlichen Kreisläufe, halten und füttern ihre Nutztiere artgerecht und verzichten auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Hilfsstoffen sowie gentechnisch veränderten Organismen.
Produkte können mit der Kennzeichnung «biologisch», «ökologisch» oder davon abgeleiteten gebräuchlichen Bezeichnungen (wie Bio-, Öko-) aufbereitet, vermarktet und gelagert werden. Bio-Produkte können importiert und exportiert werden.
Anlässlich der Biokontrolle können auch weitere Richtlinien und Standards überprüft werden. Kombinierte Inspektionen sparen Zeit und Kosten. Der Schritt zur Erfüllung der Richtlinien nach Bio Suisse ist für Sie klein.
Eidgenössische Verordnung über die biologische Landwirtschaft und die Kennzeichnung biologisch produzierter Erzeugnisse und Lebensmittel (Bio-Verordnung, SR 910.18; Verordnung des EVD über die biologische Landwirtschaft, SR 910.181)
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Geschäftsleitung
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