Tierschutz
Alle Tierhalter in der Schweiz müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen der Schweizer Tierschutzverordnung einhalten.
Mit der jährlichen Betriebskontrolle kann auch die Einhaltung der Tierschutzverordnung überprüft werden. Kombinierte Inspektionen sparen Zeit und Kosten.
Tierschutzverordnung vom 23.04.2008 (TSchV) (Stand am 27.11.2018)
Ansprechperson
Nina Marolf
Landwirtschaft
+41 (0) 62 552 10 41>
nina.marolf@bio-inspecta.ch