Kastanienselven
Um den Flächenbeitrag des gepflegten Kastanienwaldes zu erhalten, sind die Weisungen des Kantons Tessin einzuhalten. Darin werden die Bedingungen und die Pflegepflichten der Selven aufgeführt.
Die Teilnahme ist nur für Betriebe im Kanton Tessin möglich. Die Selven müssen beim Kanton angemeldet sein.
Mit der jährlichen Betriebskontrolle kann auch die Überprüfung der Kastanienselven durchgeführt werden. Mit der Kombination von verschiedenen Labels sparen Sie Zeit und Kosten.
Weisungen vom Kanton Tessin über die Bedingungen und Pflegepflichten zur Anrechnung von gepflegten Kastanienselven und evt. daraus resultierenden Direktzahlungskürzungen
Ansprechperson