EU-Bio-Verordnung: Karte von Europa mit EU-Farben

Neue EU-Verordnung Anerkennung

Die bio.inspecta AG freut sich bekannt zu geben, dass sie von der Europäischen Kommission in mehreren Ländern und Geltungsbereichen der neuen EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 anerkannt wurde. Die Details zu den Geltungsbereichen und Ländern finden Sie in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1748 DER KOMMISSION vom 21. Juni 2024.

Die EU-Bio-Verordnung ((EU) 2018/848) regelt die Produktion, Zertifizierung, Kennzeichnung und Werbung für ökologische Lebens- und Futtermittel sowie für andere Produkte wie Baumwolle und ätherische Öle.

Die bio.inspecta ist bereit, ihre Kontroll-/Zertifizierungsdienstleistungen in fast 40 verschiedenen Ländern durch das lokale oder internationale Team ab sofort gemäss der Verordnung (EU) 2018/848 (Neue EU-Bio-Verordnung) anzubieten. Wenn Sie bereits von der bio.inspecta zertifiziert sind, erhalten Sie von der bio.inspecta Geschäftsstelle einen detaillierten Kontroll-/Zertifizierungsfahrplan. 

Eine neue EU-Bio-Verordnung ist in den EU-Mitgliedsstaaten am 01.01.2022 in Kraft getreten, während für Unternehmen in Drittländern eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2024 gilt, um auf eine Zertifizierung nach der neuen Verordnung umzustellen. 

Bitte beachten Sie, dass jeder Unternehmer, der bis zum 01.01.2025 nicht nach der neuen EU-Verordnung (2018/848) zertifiziert ist und auch im Jahr 2025 noch Bioprodukte in die EU-Mitgliedstaaten exportieren möchte, ab dem 01.01.2025 dem neuen Kontroll-/Zertifizierungssystem (2018/848) unterliegen muss und bis zum 15.10.2025 zertifiziert sein muss.

Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an bio.inspecta International.