bio.inspecta Basisanforderungen
Die Zertifizierung gemäss den Basisanforderungen bio.inspecta AG ist möglich für Produkte, die nicht im Geltungsbereich der Schweizer Bio-Verordnung (CH-Bio-Verordnung, SR 910.18) sind. Das heisst: Kosmetika, Rohstoffe für Kosmetika, ätherische Öle, Reinigungsmittel, Heimtierfutter, Fischfutter, Fisch, Fischereierzeugnisse (Produkte aus Aquakulturen) und weitere verarbeitete Produkte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die weder Lebensmittel noch Futtermittel sind.
Produkte können mit der Kennzeichnung "biologisch", „ökologisch“ oder davon abgeleitete gebräuchliche Bezeichnungen (wie Bio-, Öko-) vermarktet werden. Die Zertifizierungsmarke von bio.inspecta kann verwendet werden auf der Etikette.
Basisanforderungen bio.inspecta AG
Zuordnung Geltungsbereich Bio-Verordnung oder Basisanforderungen
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Geschäftsleitung
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rrahmon.hoxha@bio-inspecta.ch