Direktzahlungsverordnung
Der Staat richtet für verschiedene Leistungen der Landwirtschaft Direktzahlungen aus. Diese werden bei Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Punkte und die pünktliche Einreichung der Unterlagen für die artgerechte Tierhaltung, für den ökologischen Ausgleich oder den biologischen Landbau ausbezahlt. Wir überprüfen für Sie die Termine, welche für die Einreichung der Unterlagen an die kantonalen Stellen gelten.
Wir behalten für Sie die Übersicht und Sie können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Direktzahlungsverordnung des Bundes
Ansprechperson
Pius Allemann
Landwirtschaft
+41 (0) 62 865 63 55>
pius.allemann@bio-inspecta.ch