Berg und Alp Verordnung

Berg und Alp Verordnung

Die Umsetzung der Verordnung Berg- und Alp betrifft eine Vielzahl von Landwirtschafts-, Verarbeitungs- und Handelsbetriebe. Für Verarbeitungs- und Handelsbetriebe ist es wichtig, die Produktion möglichst ungehindert fortzuführen und problemlos in diese Produktionsart einsteigen zu können.

Kundennutzen

Mit der Zertifizierung sind Sie berechtigt Ihre Produkte als Berg- bzw. Alpprodukte auszuzeichnen. Die Berg- und Alp-Verordnung schützt die Begriffe «Berg» und «Alp» auf Lebensmitteln und stellt damit sicher, dass nur zertifizierte Produkte in den Verkehr gelangen. Für Produkte aus dem Berg- und Alpgebiet eröffnet dies neue Marktchancen.

Grundlagen

SR 910.19: Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAIV)

Regelwerk Berg und Alp

Link

Berg- und Alp Verordnung (BAIV) 910.19

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Ansprechperson

Debora Greter Debora Greter

Verarbeitung und Handel
+41 (0) 62 552 10 44
debora.greter@bio-inspecta.ch