EU Bioverordnung für Drittländer
Im internationalen Bereich auditiert und zertifiziert die bio.inspecta in rund 40 Ländern nach der EU Verordnung (EG) 834/2007. Seit Juli 2024 ist die bio.inspecta auch für die neue Bio Verordnung der EU 2018/848 zugelassen und wir bieten diesen Service ab sofort all unseren Kunden an. Die Verordnung ist in Drittländern ausserhalb der EU ab dem 1.1.2025 Pflicht, wenn Sie ihre Produkte in die EU verkaufen wollen oder das EU Bio logo auf Ihre Produkte aufdrucken wollen.
Wir bieten für die neue Verordnung 2018/848 folgenden Kategorien der Produkte gemäss EU Bioverordnung an:
• Landwirtschaftliche Produkte (Kategorie A)
• Tierische Produkte (Kategorie B)
• Verarbeitete Lebensmittel (Kategorie D)
• Futtermittel (Kategorie E)
• Andere Produkte gemäss Annex 1 (Kategorie G)
Ein EU Bio zertifizierter Betrieb kann seine Produkte in die ganze EU und Schweiz verkaufen und erreicht damit einer der grössten Biomärkte weltweit. Die Auszeichnung mit dem Biolabel stellt eine lückenlose Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Produkte sicher und ermöglicht den Betrieben zusätzliche Absatzmöglichkeiten und Differenzierung von der breiten Masse.
GrundlagenBis zum 1. Januar 2025 gilt die Bioverordnung 834/2007 und somit der bio.inspecta Organic Standard für die Gleichwertigkeit in Drittländern und entsprechender Durchführungsverordnung für das Importverfahren gemäss Verordnung (EG) Nr. 1235/2008
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue EU Bioverordnung 2018/848 als neue Rechtsvorschrift für den ökologischen Landbau
Ansprechperson
International
+41 (0) 62 865 63 22>
markus.keel@bio-inspecta.ch