Kontrolle an Wochenmärkten
An Wochenmärkten werden hauptsächlich regionale, saisonale, frische und landwirtschaftlich produzierte Nahrungsmittel angeboten. Damit das Sortiment attraktiv und abwechslungsreich bleibt, werden ergänzend Spezialitäten und internationale Produkte angeboten.
In den Richtlinien der Wochenmärkte sind die Voraussetzung und Regeln für die Standteilnehmer festgelegt. Die Standplätze werden regelmässig neu ausgeschrieben. bio.inspecta kontrolliert vor Ort, ob diese Richtlinien von den einzelnen Teilnehmern eingehalten werden und erstellt im Anschluss an die Kontrolle detaillierte Berichte. Auf Wunsch unterstützt bio.inspecta die Organisatoren bei der Ausarbeitung den entsprechenden Richtlinien.
bio.inspecta ist als Kontrollstelle seit 2 Jahren für den Luzerner Wochenmarkt tätig.
Der Organisator eines Wochenmarktes profitiert von der unabhängigen Kontrolle durch die bio.inspecta AG, die Marktteilnehmer profitieren von der Einhaltung der Richtlinien durch alle Teilnehmer und der Endkunde profitiert von den regionalen, saisonalen und frischen Nahrungsmitteln und dem breiten Sortiment.
GrundlagenGrundlagen bilden die jeweiligen Richtlinien des einzelnen Wochenmarktes, die bio.inspecta auf Wunsch mit dem Organisator ausarbeitet.
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Verarbeitung und Handel
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fritz.meile@bio-inspecta.ch